Die Bedeutung des Kermeterwaldes für die
Eifeler Bevölkerung Von Walter
Nehlich, Heimbach 2006
In der heutigen Zeit wird an allen passenden und unpassenden Stellen der „Nationalpark Eifel“ in den Vordergrund gebracht. Dieser „Nachfolger“ des Naturparkes Nordeifel weist als Kernzelle den Kermeterwald mit seinen Buchenbeständen auf. Es wäre eine überaus dankbare Aufgabe, sich mit der Bedeutung der Waldwirtschaft für unsere Vorfahren zu beschäftigen. Denn letztlich ist es auch ihnen zu (ver)danken, dass die Waldbestände unserer Heimat erhalten worden sind. Während anderswo die Natur der Industrialisierung geopfert worden ist, blieb „Preußisch Sibirien“ als Naturreservat erhalten. Im Wesentlichen sind drei Schwerpunkte zu nennen, die unseren Voreltern sehr viel zu bedeuten hatten: 1. der Wald als Holzlieferant zur Verarbeitung im Hausbau, für Möbel (z.B. Heimbacher Stühle) 2. als Lieferant für Wärme (Heizung, Holzkohle) und 3. als Lieferant für Lebensmittel (Beeren, Pilze, Wild). Dass es dabei auch immer wieder zu Konflikten zwischen der Obrigkeit (= Waldbesitzer) und der relativ armen Bevölkerung kommen musste, liegt auf der Hand. Als Konsequenz daraus ergeben sich stets auch Regelungen, mit Hilfe derer ein Miteinander geordnet wird. Als Anregung, sich mit der Waldbedeutung auseinander zu setzen, gebe ich hier ein mir vorliegendes Dokument wieder, das sich mit dem „Holzraffen“ und –„lesen“ beschäftigt. Ein „Servitut“ ist ein aus dem Französisch stammender Ausdruck, der so viel wie „allen dienlich“ bedeutet.
Hier der Text:
Abschrift: Gemünd,
den 13.12.1910
Die Servitut lastet auf dem
Kermeterforst (ausschließlich Linkheld und Schutzbezirk Harscheidt).
Berechtigt sind die Gemeinden Heimbach,
Hasenfeld, Mariawald, Gemünd, Malsbenden, Wolfgarten, Paulushof, Weidenauel,
Wittscheid, Brementhal, Schwammenauel, Düttling, Habersauel, Mauel, Morsauel.
Gegenstand der Servitut: das Recht zum
Raff- und Leseholzsammeln von Oktober bis März am Montag, Mittwoch und Samstag
(3 Tage) von April bis September am Montag und Freitag (2 Tage.)
Beim Raff- und Leseholzsammeln darf
kein schneidendes und hauendes
Instrument gebraucht werden. Die Berechtigten haben nicht das Recht, stehendes
wenn auch trockenes Holz auszureißen und abzudrehen. Raff- und Leseholz ist deshalb
lediglich Holz, das auf dem Boden liegt.
Zum Heimtransport des Raff- und
Leseholzes ist den Berechtigten die Benutzung des Gespannes gestattet; die
Pferde dürfen aber nicht beim Sammeln des Holzes außerhalb der Wege im
Waldbestand verwendet werden. Unter Wege sind auch Holzabfuhrwege zu verstehen,
solange sie nicht gesperrt sind.
Der
Oberförster
gez.
Von Görschen
Für
die Abschrift
Der
Bürgermeister
Deuser